Mit der Änderung des Urheberrechtsgesetzes will der Bundesrat künftig Online-Plattformen für die Verwendung journalistischer Inhalte zur Kasse bitten. Am Mittwoch wurde die Vernehmlassung eröffnet.
Online-Dienste wie Google, Meta und Twitter sollen künftig eine Vergütung bezahlen müssen, wenn auf ihren Plattformen beispielsweise Ausschnitte aus Zeitungsartikeln erscheinen. Das schlägt der Bundesrat vor, wie er in einer Mitteilung schreibt.
Für die Nutzerinnen und Nutzer von News-Plattformen soll die neue Regelung «keine Konsequenzen» haben, schreibt der Bundesrat. Das ist allerdings nur die halbe Wahrheit, denn das Publikum wird positive Veränderungen feststellen.
Für die Medien würde bereits ein kleiner Teil am Google-Werbekuchen helfen, um ihre Schlagkraft zu stärken. Diese Woche schätzte die Stiftung Werbestatistik Schweiz die Umsätze in den Bereichen Youtube, Suchmaschinenwerbung und Social Media auf 1,7 bis 2,1 Milliarden Schweizer Franken im Jahr 2022 – Geld, das den Medien fehlt.
Medienverband: Abfluss schadet Journalismus-Finanzierung
Für den Verband Schweizer Medien zeigt die horrende Summe, «wie hoch der Einfluss der globalen Techplattformen auf den Schweizer Werbemarkt» ist. Die Finanzierung des Journalismus leide stark darunter, wenn so viel Geld zu ausländischen Playern abfliesse.
Mit zusätzlichen Einnahmen erhalten Medien die Möglichkeit, noch mehr interessante Themen noch vertiefter zu recherchieren. Als Userin oder User von 20 Minuten bist du künftig also noch besser informiert über die wichtigsten Themen des Landes.
Müssen auch Facebook & Co. zahlen?
Weil für die Neuregelung eine Änderung des Urheberrechtsgesetzes nötig ist, wurde am Mittwoch die Vernehmlassung zum sogenannten Leistungsschutzrecht eröffnet. Konkret sollen grosse Medien, die mit Inhalten anderer Geld verdienen, die Journalisten und Verlage für ihre Arbeit entlöhnen.
Davon betroffen wären laut dem Gesetzesentwurf Portale, die im Schnitt eine Nutzer-Zahl aufweisen, die mindestens zehn Prozent der Schweizer Bevölkerung betragen muss – momentan wären das also knapp 900’000 Nutzerinnen und Nutzer.
Offen ist derzeit noch, ob auch Vergütungen fällig werden, wenn Nutzerinnen und Nutzer von sozialen Medien Inhalte von Journalisten teilen. Der Bundesrat legt dazu zwei Varianten vor. Klar ist hingegen schon, dass die neue Regelung keine Konsequenzen für die Nutzerinnen und Nutzer der Plattformen haben soll. Laut dem Bundesrat lassen sich die Mehreinnahmen, die den Medien durch diese Vergütungen entstehen sollen, noch nicht abschätzen.
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