AUF DEM
SCHWEIZER
MEDIENPLATZ

WARUM GOOGLE & CO
JOURNALISTISCHE INHALTE VERGÜTEN MÜSSEN
(Leistungsschutzrecht)

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JOURNALISTISCHE INHALTE VERGÜTEN MÜSSEN
(Leistungsschutzrecht)

schweizer medienplätze

Fairplay und Fairpay auf dem Schweizer Medienplatz

Internationale Tech-Giganten wie Google & Co übernehmen journalistische Inhalte der Schweizer Verlage für eigene Services und verdienen damit Geld, ohne die Medienunternehmen und Redaktionen dafür zu vergüten. Die journalistischen Inhalte sind heute nicht mehr genügend geschützt. Darum braucht es eine Anpassung des heutigen Urheberrechts an die digitale Realität.

Die Nutzung journalistischer Inhalte durch die Tech-Plattformen soll fair entschädigt werden. Diesen Handlungsbedarf sieht auch der Bundesrat. Er nimmt die internationale Entwicklung auf und hat eine Vernehmlassungsvorlage für griffiges Leistungsschutzrecht (LSR) für journalistische Inhalte in der digitalen Welt ausgearbeitet. Wir, eine Allianz aus Journalistinnen und Journalisten, Politikerinnen und Politiker und Medienhäuser, sagen Ja zu einem griffigen Leistungsschutzrecht!

Warum braucht es ein Leistungsschutzrecht?

Hauptargumente

LSR ist internationaler Standard

Die EU kennt bereits ein Leistungsschutzrecht. In Frankreich wurden unter dem Druck der Wettbewerbsbehörde erste Vereinbarungen zwischen den internationalen Tech-Giganten und den nationalen Verlagen abgeschlossen. Ähnliche Entwicklungen gibt es auch in Deutschland, Italien, Irland, Niederlande, Dänemark und vielen weiteren Ländern. Ohne Leistungsschutzrecht werden die Schweizer Medienunternehmen gegenüber den europäischen Kollegen ins Hintertreffen geraten.

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LSR schützt Medienplatz CH

Der Nutzen von gutem Journalismus für unsere Demokratie und unseren Rechtsstaat ist gross – der zeitliche und finanzielle Aufwand ebenso. Die Verlage investierten hunderte Millionen Franken. Die rund 12’000 Arbeitsplätze im Schweizer Mediensystem können nur gesichert werden, wenn ihre Leistungen auf einem funktionierenden Markt entgeltet werden.

LSR gehört ins Urheberrecht

Das Schweizer Urheberrecht muss sich den Veränderungen auf dem digitalen Markt anpassen. Diese Dringlichkeit sieht auch der Bundesrat. Internationale Tech-Giganten sollen die Medienhäuser und die Medienschaffenden für die kommerzielle Verwendung ihrer Dienstleistungen fair bezahlen. Das Leistungsschutzrecht ist das ideale, liberale Instrument hierfür.

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FAIRPLAY News

  • Google muss Journalismus vergüten

    27.6.2023

    Gastkommentar zum Leistungsschutzrecht – notwendig und fair in der digitalen Welt

  • «Hinter Google steckt ein erpresserisches System»

    27.6.2023

    Der Anwalt Thomas Höppner fordert, dass Google die Schweizer Medien dafür entschädigt, Inhalte in Suchergebnissen anzuzeigen. Mit künstlicher Intelligenz werde das Problem der Nachrichten-Trittbrettfahrer bald noch schlimmer, sagt er im Gespräch mit Barnaby Skinner.

  • Google soll Schweizer Medien entschädigen

    25.5.2023

    Mit der Änderung des Urheberrechtsgesetzes will der Bundesrat künftig Online-Plattformen für die Verwendung journalistischer Inhalte zur Kasse bitten. Am Mittwoch wurde die Vernehmlassung eröffnet.

Wir fordern FAIRPLAY
von internationalen Tech-Giganten!

«Derzeit sind journalistische Inhalte rechtlich nicht ausreichend geschützt. Daher ist es notwendig, unser Urheberrecht an die Realität der digitalen Welt anzupassen.»

Stéphane Estival

Directeur général ESH Medias, Präsident Médias Suisses

«Google & Co übernehmen journalistische Inhalte, ohne diese zu vergüten. Damit bringen sie den Medienplatz Schweiz in Bedrängnis. Das Leistungsschutzrecht schafft einen fairen Ausgleich und ist daher von existentieller Bedeutung für die Medienvielfalt in der Schweiz.»

Pietro Supino

Verleger TX Group

«Hinter den redaktionellen Inhalten, mit denen Google & Co. Gewinne in Milliardenhöhe abschöpfen, steckt die Arbeit von über 12 000 Schweizer Medienschaffenden. Lasst alle dabei gewinnen: Die Medienarbeit soll von den Tech-Riesen fair entschädigt werden.»

Ladina Heimgartner

CEO Blick-Gruppe, Mitglied Präsidium VSM

Als Berufsverband der Journalistinnen und Journalisten in der Schweiz ist für uns klar: Journalistische Arbeit bringt Internetgiganten «Traffic» und Gewinne, ohne dass sie die Produktion unterstützen. Darum braucht es ein Leistungsschutzrecht für Leistungen von Urhebern, also Journalist: innen und Verlagen, die Journalismus vermitteln. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum.

Urs Thalmann

Geschäftsführer Impressum, Berufsverband der Medienschaffenden

Das Leistungsschutzrecht ist eine sinnvolle Anpassung des Schweizer Urheberrechts an den neuen internationalen Standard. Wir kleinen und mittleren Schweizer Verlage, welche für die Regionen arbeiten, sagen überzeugt Ja zum Leistungsschutzrecht.

Andrea Masüger

Delegierter Verwaltungsrat Somedia, Präsident Verband Schweizer Medien